Durch Fördermaßnahmen können Sie (oder Ihr Arbeitgeber) einen Teil der Kosten für eine berufliche Weiterbildung abdecken. Dazu gehören u. a.:

  • Bildungsscheck 2.0 – Nach einer längeren Pause ohne Fördermöglichkeit gibt es endlich wieder den „Bildungsscheck NRW“. Er richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Alle Informationen gibt es auf der Webseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
  • Weiterbildungsstipendium – Für Nachwuchs-Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die sich weiter qualifizieren möchten. Das Höchstalter ist 24 Jahre, jedoch kann in Gesundheitsfachberufen die Zeit der fachschulischen Ausbildung mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden. Alle Informationen gibt es auf der Webseite der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
  • Bund und Länder wollen Weiterbildungsaktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger fördern. Nachlesen/Nachforschen lohnt sich z. B. auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.